Schweizerischer Menschenrechtspreis – Sonderpreis in der Corona-Krise

Die Corona-Pandemie hat das Leben vieler Menschen beeinträchtigt. Die Corona-Pandemie hat aber auch der Internationalen Gesellschaft für Menschenrechte – Sektion Schweiz (IGFM-CH) zugesetzt. Erstmals seit Jahrzehnten konnte im Jahr 2020 der Schweizerische Menschenrechtspreis nicht verliehen werden. Die Preisvergabe an den bereits erkorenen Preisträger muss auf das Jahr 2021 verschoben werden.

Der Vorstand der IGFM-CH hat aber nun beschlossen einen Sonderpreis zu verleihen. Der Preis soll an eine Organisation gehen, die sich besonders in der Corona-Pandemie für den Erhalt der Menschenrechte eingesetzt hat. Anders als bei der traditionellen Preisverleihung wird dieser Preis nicht an einem feierlichen Anlass persönlich verliehen, sondern die Verleihung findet über virtuelle Medien statt. Stattdessen wird der Preis ausnahmsweise mit einem Geldbetrag dotiert, zumal die ausgewählte Organisation jegliche finanzielle Mittel dringend nötig hat, um den Bedürftigen in der Corona-Krise helfen zu können.

 

Der Sonderpreis der IGFM-CH in der Corona-Pandemie wird an die Genfer Organisation „La Caravane Sans Frontières“ verliehen und ist mit einem Geldbetrag von CHF 2‘000.00 dotiert. Die gemeinnützige Organisation aus Genf hilft den Ärmsten und Obdachlosen in der Stadt Genf in dieser harten Zeit. Sie bietet den Bedürftigen Unterkunft, Verpflegung, Notfallhilfe, Beratung und Sozialhilfe in dieser schwierigen Lage. Dieser unermüdliche Einsatz von Frau Silvana Mastromatteo und ihrem Team möchte der Vorstand der IGFM-CH mit dem Sonderpreis für Menschenrechte würdigen. Die Organisation „La Caravane Sans Frontières“ ist ein wahrer Verfechter der Menschenrechte in der Schweiz. Auch in der reichen Schweiz herrscht Armut und Not. Auch in der reichen Schweiz leben Menschen, denen es an der Erfüllung der grundlegendsten Menschenrechte fehlt.

Das Recht von Artikel 25 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte der UNO, das Recht auf Wohlfahrt, wird diesen Menschen beinahe vollends verwehrt. Artikel 25 lautet nämlich: Jeder hat das Recht auf einen Lebensstandard, der seine und seiner Familie Gesundheit und Wohl gewährleistet, einschließlich Nahrung, Kleidung, Wohnung, ärztliche Versorgung und notwendige soziale Leistungen.

Aus diesem Grunde wird der Sonderpreis für Menschenrechte der Internationalen Gesellschaft für Menschenrechte – Sektion Schweiz an die Genfer Organisation „La Caravane Sans Frontières“ verliehen, da diese Organisation sich ganz besonders dafür einsetzt, dass die ärmsten Menschen in Genf ihre Menschenrechte wahrnehmen können.

20. Mai 2021
IGFM Menschenrechtspreis