Menschenrechtsabkommen, Verträge und Konventionen

Allgemeine Erklärung der Menschenrechte

Die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte ist das bekannteste Menschenrechtsdokument. Sie ist kein völkerrechtlicher Vertrag, sondern nur eine Willenserklärung der UN-Generalversammlung vom 10. Dezember 1948. Weil sie über Jahrzehnte international allgemein als der Standard für Menschenrechte anerkannt wurde, ist die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte ins Völkergewohnheitsrecht eingegangen und dadurch rechtsverbindlich. (siehe auch → Völkerrecht). Die AEMR fasst in 30 Artikeln die Rechte und Pflichten aller Menschen zusammen.

Zur Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte

Internationaler Pakt über bürgerliche und zivile Rechte

auch Zivilpakt (deutsch: IPBPR, englisch: ICCPR) genannt, trat am 23.03.1976 in Kraft. Er ist einer der im Rahmen der Vereinten Nationen geschlossenen völkerrechtlichen Verträge. Er garantiert die sogenannten → Rechte der ersten Generation. Darunter fallen das Recht auf Leben, das Verbot von Sklaverei und Zwangsarbeit, das Recht auf persönliche Freiheit und Sicherheit, Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit, das Recht auf Teilnahme an allgemeinen, gleichen und geheimen Wahlen sowie ein Diskriminierungsverbot aufgrund von Geschlecht, Herkunft, Religion oder Sprache.

Zum IPBPR

Fakultativprotokoll zum Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte

Zum 1. Protokoll

Zweites Fakultativprotokoll zum Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte zur Abschaffung der Todesstrafe

zum 2. Protokoll

Übereinkommen gegen Folter und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Strafe

Die UN-Anti-Folter-Konvention (CAT) trat am 26.06.1987 in Kraft. Sie definiert Folter und legt fest, wie diese verhindert, verfolgt und bestraft werden sollte. Der offizielle Name „Anti-Folter-Konvention“ lautet „Übereinkommen gegen Folter und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Strafe“.

Zum Übereinkommen

Übereinkommen über die Rechte des Kindes

Das Übereinkommen über die Rechte des Kindes (CRC) vom 20.11.1989 legt Standards zum weltweiten Schutz von Kindern fest. Sie ist die UN-Konvention mit der weltweit höchsten Akzeptanz , bis auf Somalia und die USA hatten bis 2008 alle Staaten das Übereinkommen ratifiziert. Dies bedeutet jedoch kein Ende der weltweiten Kinderrechtsverletzungen.

Zur UN-Kinderrechtskonvention

Frauenrechtskonvention

Das Übereinkommen zur Beseitigung jeder Diskriminierung der Frau (CEDAW) trat am 03.09.1980 in Kraft. Die sogenannte „Frauenrechtskonvention“ verbietet jede Unterscheidung, Ausschließung oder Beschränkung, die eine Ungleichbehandlung von Frauen zum Ziel hat.

Zur Frauenrechtskonvention

Internationaler Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte

Der Internationale Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte, kurz Sozialpakt (deutsch: IPWKS, englisch: ICESCR) genannt. Er trat am 03.01.1976 in Kraft. Hierin sind unter anderem das Recht auf Arbeit, das Recht auf einen angemessenen Lebensstandard, das Recht auf soziale Sicherheit und das Recht auf Bildung festgehalten.

Zum IPWSK

Erklärung über die Beseitigung aller Formen von Intoleranz und Diskriminierung aufgrund der Religion oder der Überzeugung

Res 36/55 der Generalversammlung der Vereinten Nationen vom 25. November 1981

Zur Erklärung Gewissensfreiheit

Internationales Übereinkommen über die Verhütung und Bestrafung des Völkermordes

Zum Übereinkommen

Richtlinie 2004/83/EG Des Rates der Europäischen Union

Über Mindestnormen für die Anerkennung und den Status von Drittstaatsangehörigen oder Staatenlosen als Flüchtlinge oder als Personen, die anderweitig internationalen Schutz benötigen, und über den Inhalt des zu gewährenden Schutzes

Zur Richtlinie 2004/83/EG

5. Februar 2015