Prix Suisse des Droits Humains 2023 décerné au co-fondateur du Barreau de la Cour pénale internationale Philippe Currat

En 2023, le conseil d’administration de la Société internationale des droits humains – Section suisse – décernera (ISHR Suisse) à nouveau le célèbre Prix suisse des droits humains. Le lauréat de cette année est l’avocat genevois Philippe Currat.

Philippe Currat travaille avec le groupe de travail à Genève de la ISHR Suisse depuis plus d’une décennie et a aidé de nombreux réfugiés menacés d’expulsion de Suisse pour rester en Suisse et ne pas être expulsés vers leur pays d’origine, où il fait face à des persécutions, torture et peut-être même la mort.

ISHR Suisse honore désormais cet engagement sans précédent envers les réfugiés menacés avec le Prix suisse des droits humains 2023. M. Currat ne fait pas seulement un travail exceptionnel pour ISHR Suisse, il fait également preuve d’un engagement inlassable en faveur des droits humains dans les organisations internationales. Nous voulons honorer cela avec notre prix.

Me Philippe Currat figure sur la liste des conseils admis à plaider devant la Cour pénale internationale. Il dispose ainsi d’une compétence reconnue en droit international, en droit pénal et en matière de procédures, et de l’expérience nécessaire du procès pénal.

Membre (depuis 2009) puis Secrétaire général (de décembre 2012 à février 2017) du Barreau pénal international, il a œuvré à la reconnaissance d’une défense effective et institutionnalisée devant la Cour pénale internationale. Durant tout le processus de création de l’Association du Barreau de la Cour pénale internationale (ABCPI/ICCBA), il s’est fréquemment rendu à La Haye et avait pour interlocuteurs tant les Etats parties que les organes de la Cour pénale internationale ou les ONG. Il  a également représenté le Barreau pénal international au sein de l’équipe juridique de la CICC-Coalition pour une Cour pénale internationale.

Tout le monde est cordialement invité à la cérémonie de remise des prix. La remise des prix aura lieu le :

Samedi, 16 décembre 2023, à partir de 10h00
Hôtel Kreuz, Zeughausgasse 41, Berne

L’inscription est obligatoire pour participer à la cérémonie de remise des prix.

 

Schweizerischer Menschenrechtspreis 2023 geht an den Mitbegründer der Rechtsanwaltskammer des Internationalen Strafgerichtshof, Philippe Currat

Der Vorstand der Internationalen Gesellschaft für Menschenrechte – Sektion Schweiz – (IGFM Schweiz) verleiht im Jahr 2023 wieder den bekannten Schweizerischen Menschenrechtspreis. Der diesjährige Preisträger ist der Genfer Rechtsanwalt Philippe Currat.

Philippe Currat arbeitet seit über einem Jahrzehnt mit der Genfer Arbeitsgruppe der IGFM Schweiz zusammen und hat schon manchem Flüchtling, dem die Ausweisung aus der Schweiz gedroht hat, geholfen, dass er in der Schweiz bleiben kann und nicht in sein Heimatland zurückgeschafft wird, wo ihm Verfolgung, Folter und eventuell sogar der Tod droht.

Diesen beispiellosen Einsatz für bedrohte Flüchtlinge ehrt die IGFM Schweiz nun mit dem Schweizerischen Menschenrechtspreis 2023. Herr Currat leistet aber nicht nur für die IGFM Schweiz Herausragendes, er zeigt auch einen unermüdlichen Einsatz für die Menschenrechte in internationalen Organisationen. Dies wollen wir genau so mit unserem Preis würdigen.

Philippe Currat steht auf der Liste der Anwälte, die als Anwalt vor dem Internationalen Strafgerichtshof zugelassen sind. Er verfügt somit über anerkannte Kompetenz im Völkerrecht, im Strafrecht und in den entsprechenden Verfahrensfragen.

Er war Mitglied (seit 2009) und dann Generalsekretär (von Dezember 2012 bis Februar 2017) der Internationalen Strafkammer und setzte sich für die Anerkennung einer wirksamen und institutionalisierten Verteidigung vor dem Internationalen Strafgerichtshof ein. Während des gesamten Prozesses der Gründung der Anwaltskammer des Internationalen Strafgerichtshofs (ABCPI/ICCBA) besuchte er häufig Den Haag und hatte als Gesprächspartner sowohl die Vertragsstaaten als auch die Organe des Internationalen Strafgerichtshofs und NGO‘s. Er vertrat ausserdem die Internationale Strafrechtsanwaltskammer im Rechtsteam der CICC-Koalition für einen Internationalen Strafgerichtshof.

Zur feierlichen Preisverleihung ist  jedermann herzlich eingeladen. Die Preisverleihung findet statt am:

Samstag, 16. Dezember 2023, ab 10.00 Uhr
Hotel Kreuz, Zeughausgasse 41, Bern

Für eine Teilnahme an der Preisverleihung ist eine Anmeldung erwünscht.

9. November 2023
Allgemein, IGFM Menschenrechtspreis

Foto-Impressionen Menschenrechtspreis 2022 KIRIAT YEARIM

Bildung für alle ohne Ansehen von Herkunft, Ethnie und Religion, so betonte es Rita Schlegel, Präsidentin der IGFM-Sektion Schweiz, an der feierlichen Preisverleihung vom 27. Juni im Landesmuseum Zürich, ist eines der unabdingbaren Rechte, das Menschen ein selbstbestimmtes Leben in Freiheit und Würde gewährleistet. Zusammen mit der Urkunde überreichte Rita Schlegel dem Vereinspräsidentenpaar Daniela Gnaegi Bernstein und Amir Bernstein ein Bild der Künstlerin Elsbeth Boss, das durch Farben und Formen die Vielfalt der menschlichen Gesellschaft überzeugend zum Ausdruck bringt. In bewegten Worten bedankten sich die beiden Co-Präsidenten daraufhin bei allen, die sich, in welcher Form auch immer, für den Verein Kiriat Yearim engagiert und durch ihre Treue den Fortbestand des Dorfes in Israel gesichert haben.

Dankbarkeit stand auch im Vordergrund der Laudatio von Klara Obermüller, die die mit dem Preis verbundene Ehre symbolisch an die einstigen Initianten von Kiriat Yearim weiterreichte und auf den Zusammenhang hinwies, der zwischen der Gründung des Vereins im Jahr 1951 und der drei Jahre zuvor erfolgten Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte besteht. Ursprünglich gedacht für Kinder, die die Shoah überlebt hatten, wurde das Dorf nahe Jerusalem mit der Zeit zu einer Heimstätte für Jugendliche, die mit sozialen und psychischen Problemen zu kämpfen haben. Darüber hinaus unterstützt der Verein auch Projekte für die arabische Bevölkerung, in der Frauen und Kinder unabhängig von Herkunft und Religion soziale Unterstützung, Aufklärung und Weiterbildung erfahren. Recht auf Bildung und ein Leben in Würde – diesem Anspruch versucht der Verein Kiriat Yearim seit nunmehr sieben Jahrzehnten gerecht zu werden und erweist sich damit als würdiger Empfänger des Schweizerischen Menschenrechtspreises 2022.  

12. August 2022
Allgemein, IGFM Menschenrechtspreis

Schweizerischer Menschenrechtspreis an PluSport Behindertensport Schweiz verliehen

Der Vorstand der Internationalen Gesellschaft für Menschenrechte – Sektion Schweiz – verleiht dieses Jahr in kurzer Folge schon den zweiten Schweizerischen Menschenrechtspreis. Als Preisträger des seit 30 Jahren ausgerichteten Preises wird PluSport Behindertensport Schweiz, der Dachverband des schweizerischen Behindertensports, ausgewählt, weil er beispielhaft verkörpert, wie Menschen mit Beeinträchtigung das Leben leichter gemacht werden kann.

Mit seiner Arbeit für die Menschen mit Beeinträchtigung in der Schweiz folgt PluSport dem neuen UNO-Übereinkommen zum Schutz der Rechte von Menschen mit Behinderungen. Das neue UNO-Übereinkommen ist fester Bestandteil der Statuten der IGFM Schweiz und es ist der IGFM ein grosses Anliegen ein Zeichen zu setzen und zu zeigen, dass sie dieses UNO-Übereinkommen ernst nimmt und deshalb ehrt sie eine in der Schweiz tätige Organisation, die mit Menschen mit Behinderung arbeitet, mit dem Schweizerischen Menschenrechtspreis.

PluSport ist eine Organisation die sich auf ausserordentlich engagierte Weise für die Rechte von Menschen mit Beeinträchtigung einsetzt. Durch den Sport werden ihnen vielfältige Möglichkeiten gegeben ein abwechslungsreiches Leben zu leben, etwas für ihre Gesundheit zu tun, Spass zu haben und gleichzeitig Kontakte zu pflegen, um sich in der Gesellschaft integrieren zu können. Deshalb hat es PluSport mehr als verdient, mit dem Schweizerischen Menschenrechtspreis ausgezeichnet zu werden. PluSport hat in den 60 Jahren ihres Bestehens Ausserordentliches geleistet und enorm dazu beigetragen, dass die Menschen mit Beeinträchtigung in der Schweiz ihre Würde erhalten können.

Die feierliche Preisverleihung mit einer Laudatio von Alt-Bundesrat Samuel Schmid findet am PluSport-Tag, dem schweizerischen Behindertensporttag, am Sonntag, 10. Juli 2022, in Magglingen statt.

29. Juni 2022
Allgemein, IGFM Menschenrechtspreis

Schweizerischer Menschenrechtspreis an Verein KIRIAT YEARIM verliehen

Der Vorstand der Internationalen Gesellschaft für Menschenrechte – Sektion Schweiz – verleiht erneut einen mit CHF 2‘000.00 dotierten Sonderpreis des Schweizerischen Menschenrechtspreises. Der diesjährige Preisträger ist der Verein KIRIAT YEARIM, der insbesondere in Israel ein schweizerisches Kinderdorf betreibt.

Der Vereinszweck von KIRIAT YEARIM basiert auf drei Säulen, wobei jede einzelne davon sich in der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte der Vereinten Nationen (AEMR) wiederfindet, so dass der Verein KIRIAT YEARIM des Schweizerischen Menschenrechtspreises besonders würdig ist.

Die erste Säule ist das Betreiben eines schweizerischen Kinderdorfes in der Nähe von Jerusalem wo sozial benachteiligte Kinder und Jugendliche ihre schulischen Defizite aufholen können. Nebst Artikel 26 der AEMR, welcher die Bildung erwähnt, denken wir bei diesem Projekt auch an Artikel 25, der jedem das Recht auf einen würdigen Lebensstandard gewährt.

Die zweite Säule sind Bildungsprojekte für die israelisch-arabische Bevölkerung. Bei diesen Projekten kümmert sich KIRIAT YEARIM ganz besonders der Umsetzung des Artikels 26 der AEMR, welcher das Recht auf Bildung verankert.

Die dritte Säule der Arbeit von KIRIAT YEARIM befasst sich mit Dialog– und Integrationsprojekten, welche den Austausch zwischen der jüdischen und der israelisch-arabischen Bevölkerung zum Ziel haben. Hier widerspiegelt sich ganz besonders Artikel 2 der AEMR, der festhält: „Jeder hat Anspruch auf alle in dieser Erklärung verkündeten Rechte und Freiheiten, ohne irgendeinen Unterschied, etwa nach Rasse, Hautfarbe, Geschlecht, Sprache, Religion, politischer oder sonstiger Anschauung, nationaler oder sozialer Herkunft, Vermögen, Geburt oder sonstigem Stand.“ Genau dieses Ziel wird mit solchen Dialog– und Integrationsprojekten angestrebt.

22. März 2022

Hanspeter Hartmann

IGFM Menschenrechtspreis

Schweizerischer Menschenrechtspreis – Sonderpreis in der Corona-Krise

Die Corona-Pandemie hat das Leben vieler Menschen beeinträchtigt. Die Corona-Pandemie hat aber auch der Internationalen Gesellschaft für Menschenrechte – Sektion Schweiz (IGFM-CH) zugesetzt. Erstmals seit Jahrzehnten konnte im Jahr 2020 der Schweizerische Menschenrechtspreis nicht verliehen werden. Die Preisvergabe an den bereits erkorenen Preisträger muss auf das Jahr 2021 verschoben werden.

Der Vorstand der IGFM-CH hat aber nun beschlossen einen Sonderpreis zu verleihen. Der Preis soll an eine Organisation gehen, die sich besonders in der Corona-Pandemie für den Erhalt der Menschenrechte eingesetzt hat. Anders als bei der traditionellen Preisverleihung wird dieser Preis nicht an einem feierlichen Anlass persönlich verliehen, sondern die Verleihung findet über virtuelle Medien statt. Stattdessen wird der Preis ausnahmsweise mit einem Geldbetrag dotiert, zumal die ausgewählte Organisation jegliche finanzielle Mittel dringend nötig hat, um den Bedürftigen in der Corona-Krise helfen zu können.

 

Der Sonderpreis der IGFM-CH in der Corona-Pandemie wird an die Genfer Organisation „La Caravane Sans Frontières“ verliehen und ist mit einem Geldbetrag von CHF 2‘000.00 dotiert. Die gemeinnützige Organisation aus Genf hilft den Ärmsten und Obdachlosen in der Stadt Genf in dieser harten Zeit. Sie bietet den Bedürftigen Unterkunft, Verpflegung, Notfallhilfe, Beratung und Sozialhilfe in dieser schwierigen Lage. Dieser unermüdliche Einsatz von Frau Silvana Mastromatteo und ihrem Team möchte der Vorstand der IGFM-CH mit dem Sonderpreis für Menschenrechte würdigen. Die Organisation „La Caravane Sans Frontières“ ist ein wahrer Verfechter der Menschenrechte in der Schweiz. Auch in der reichen Schweiz herrscht Armut und Not. Auch in der reichen Schweiz leben Menschen, denen es an der Erfüllung der grundlegendsten Menschenrechte fehlt.

Das Recht von Artikel 25 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte der UNO, das Recht auf Wohlfahrt, wird diesen Menschen beinahe vollends verwehrt. Artikel 25 lautet nämlich: Jeder hat das Recht auf einen Lebensstandard, der seine und seiner Familie Gesundheit und Wohl gewährleistet, einschließlich Nahrung, Kleidung, Wohnung, ärztliche Versorgung und notwendige soziale Leistungen.

Aus diesem Grunde wird der Sonderpreis für Menschenrechte der Internationalen Gesellschaft für Menschenrechte – Sektion Schweiz an die Genfer Organisation „La Caravane Sans Frontières“ verliehen, da diese Organisation sich ganz besonders dafür einsetzt, dass die ärmsten Menschen in Genf ihre Menschenrechte wahrnehmen können.

20. Mai 2021
IGFM Menschenrechtspreis

Schweizerischer Menschenrechtspreis 2019 in würdiger Feier im vorweihnächtlichen Bern an Prof. Dr. Ruedi Lüthy verliehen

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Bern – Nachdem Prof. Dr. Ruedi Lüthy erst vor wenigen Wochen mit dem „Award for Excellence in HIV Medicine 2019“ von der „European AIDS Clinical Society“ ausgezeichnet wurde und vor gerade mal einer Woche mit der Ehrendoktor-Würde der Universität Basel, hat die Internationale Gesellschaft für Menschenrechte – Sektion Schweiz (IGFM) in Anerkennung seines Jahrzehnte langen Einsatzes für die Bekämpfung der AIDS-Epidemie am Samstag, den 7. Dezember 2019, Prof. Dr. Ruedi Lüthy mit dem Schweizerischen Menschenrechtspreis 2019 geehrt.

Die IGFM, welche den Schweizerischen Menschenrechtspreis seit 1994 jährlich verleiht, erwähnt in ihrer Begründung:

„Mit der Gründung und dem Betrieb der Newlands-Clinic in Harare, Simbabwe, kämpft Prof. Dr. Ruedi Lüthy unermüdlich gegen die schreckliche Krankheit. Heute erhalten in der Klinik über 6‘500 HIV-Patienten und –Patientinnen aus ärmsten Verhältnissen medizinische Hilfe — und zwar lebenslang. Mit seinem grossen Engagement und Wissen macht sich Ruedi Lüthy um die Menschenrechte ganz besonders verdient, denn er schenkt unzähligen Menschen samt ihren Familien wieder Hoffnung und gibt ihnen das Recht auf ein selbstbestimmtes Leben zurück.“

Der Schweizerische Menschenrechtspreis ist in langjähriger Tradition nicht mit einer Geldsumme dotiert, sondern der Preisträger erhält ein eigens für ihn kreiertes Bild, welches dieses Jahr, wie auch schon die Jahre zuvor, von der Berner Kunstmalerin und Autorin Elsbeth Boss, eigens für den Preisträger gestaltet wurde.

Und so fasst Elsbeth Boss die Beweggründe für das einmalige und vorbildliche Werk des Preisträgers in Berndeutsch zusammen:

we me macht was me macht – macht me
we me wott was me wott – wott me
we me mues was me mues – mues me
we me cha was me cha – cha me
mach was wosch wed muesch de chasch

In seiner Laudatio, welche interessante Einblicke in das Leben von Ruedi Lüthy gewährt, erwähnt Prof. em. Dr. Hans Lutz:

„Es ist meine tiefe Überzeugung, dass die Sektion Schweiz der IGFM mit der Wahl von Ruedi Lüthy einen äusserst würdigen Kandidaten für diesen Preis ausgewählt hat. Ruedi Lüthy hat seit Jahrzehnten mit seiner Arbeits- und Lebenseinstellung in beispielhafter Weise den von der Generalversammlung der Vereinten Nationen am 10. Dezember 1948 formulierten 30 Artikeln der Menschenrechte tief entsprochen.“

Das Vokalensemble Miracolas hat die Feier mit einer Mischung aus berndeutschen und afrikanischen Liedern gesanglich begleitet, und auf eine ergreifende Weise die ohnehin schon berührenden Momente, noch nachhaltiger gemacht.

Ruedi Lüthy war der erste, der AIDS am Patienten in der Schweiz diagnostizierte; das war 1983. In der Folge wirkte er in allen wichtigen Gremien in der Schweiz mit, die sich mit AIDS befassten. So initiierte er 1984 an der Universität Zürich eine Studie, welche sich zum Ziel setzte, die Entwicklung von AIDS bei Patienten über lange Zeit zu beobachten, zu beschreiben und Therapien einzuführen. Dieses als Kohortenstudie bezeichnete Forschungsprojekt wurde bald ausgedehnt und wurde 1988 als Schweizerische Kohortenstudie bekannt. Sie gilt heute als weit vorausschauend und als wichtiges Instrument für die optimale Betreuung von HIV-Infizierten. Bis 1994 leitete Ruedi Lüthy die Schweizerische Kohortenstudie.

Aufgrund seiner tiefen Einsicht ins Leiden der damaligen AIDS Patienten gründete er zusammen mit anderen 1988 das Zürcher Lighthouse, wo Menschen mit unheilbaren Krankheiten wie AIDS bei höchstmöglicher Lebensqualität im Rahmen einer ganzheitlichen Pflege und persönlichen Betreuung auf einen autonomen Abschied vorbereitet werden. Bis 1998 engagierte Ruedi Lüthy sich als Präsident und später auch als Arzt für die Patienten des Lighthouse.

Nach dem Besuch der AIDS-Konferenz in Südafrika reifte auch der Gedanke, dass den Ärmsten der Armen medikamentelle Möglichkeiten völlig fehlten. In der Folge liess ihn die Idee der Gründung einer entsprechenden Stiftung nicht mehr los, und er fragte 2003 mehrere Freunde und ihm Zugewandte, ob sie sich als Stiftungsräte für seine Stiftung „Swiss AIDS Care International“ zur Verfügung stellen würden. Innerhalb eines halben Jahres nach der Gründung nahm er seine Klinik in Harare in Betrieb. Da viele Ärzte Simbabwe verlassen hatten, begann Ruedi Lüthy und sein Team, Krankenschwestern und Pfleger im Umgang mit der HIV-Infektion und AIDS speziell zu schulen. Dies erwies sich als ideales Konzept. In den letzten 16 Jahren konnte Ruedi Lüthy mit seinen Aktivitäten an der „Newlands-Clinic“ in Harare nicht nur tausenden HIV-infizierten Menschen, sondern auch jenen, die von den infizierten Patienten abhängig sind, enorm helfen. Dank des Engagements von Ruedi Lüthy und seinem Team können die Patientinnen heute ein weitgehend normales Leben führen. Schön ist dabei, dass die „Ruedi Lüthy Foundation“ –wie sie nun heisst – diese Behandlungen nicht nur top-wissenschaftlich, sondern auch enorm kostengünstig durchführen kann.

9. Dezember 2019

Hanspeter Hartmann

Allgemein, IGFM Menschenrechtspreis

Schweizerischer Menschenrechtspreis 2019

Die IGFM—Sektion Schweiz verleiht den Schweizerischen Menschenrechtspreis  2019 an Prof. Dr. Ruedi Lüthy.

Prof. Dr. Ruedi Lüthy setzt sich seit Jahrzehnten für die Bekämpfung der Aids-Epidemie ein. Mit der Gründung und dem Betrieb der Newlands Clinic in Harare, Simbabwe, kämpft unser diesjähriger Preisträger unermüdlich gegen die schreckliche Krankheit. Heute erhalten in der Klinik über 6‘500 HIV-Patienten und –Patientinnen aus ärmsten Verhältnissen medizinische Hilfe — und zwar lebenslang. Mit seinem grossen Engagement und Wissen macht sich Ruedi Lüthy um die Menschenrechte ganz besonders verdient, denn er schenkt unzähligen jungen Menschen samt ihren Familien wieder Hoffnung und gibt ihnen das Recht auf ein selbstbestimmtes Leben zurück. Als Gründer der Ruedi Lüthy Foundation und der Newlands Clinic sorgt Ruedi Lüthy dafür, dass die Patientinnen und Patienten gut aufgehoben sind, und gibt sein umfassendes Wissen im klinikeigenen Ausbildungszentrum an einheimische Ärzte und Pflegefachleute weiter.

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Medienmitteilung der Ruedi Lüthy Foundation:

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24. Oktober 2019

Hanspeter Hartmann

Allgemein, IGFM Menschenrechtspreis

Würdevolle Preisverleihung an Karl und Wenche Hafen im vorweihnächtlichen Bern

 

Die Ehrenpräsidentin der IGFM Schweiz, Frau Monique Schlegel, hat nach fast 30 Jahren des Schweizerischen Menschenrechtspreises gesagt: „Das war eine der schönsten Preisverleihungen die ich je erlebt habe.“

Vorstandmitglieder der IGFM Deutschland, wie auch der IGFM Schweiz und weitere geladene Gäste durften am 1. Dezember 2018 in Bern an der feierlichen Zeremonie zur Verleihung des Schweizerischen Menschenrechtspreises an Karl und Wenche Hafen, teilnehmen.

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Mit folgender Begründung zeichnete der Vorstand der IGFM Schweiz das Ehepaar Hafen mit dem diesjährigen Menschenrechtspreis aus: „Die IGFM ist das Lebenswerk des Ehepaars Karl und Wenche Hafen. In 40 Jahren unermüdlichem Bestreben haben sie wesentlich dazu beigetragen, dass sich die IGFM zur weltumspannenden Organisation entwickelt hat und zu einer ernstzunehmenden Stimme in der weltweiten Menschenrechtsbewegung geworden ist.“

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Der Schweizerische Menschenrechtspreis ist nicht mit einer Geldsumme dotiert, sondern es ist Tradition, dass der Preis in Form eines exklusiv für die Preisträger gemalten Bildes überreicht wird. Die bekannte Künstlerin Elsbeth Boss sagte in ihrer Bildpräsentation, die vom Duo Toccabile (www.anitawysser.ch) wunderbar musikalisch untermalt wurde:

 „Sich für Frieden, Gerechtigkeit und Versöhnung einsetzen braucht Mut. Mut zum Mutigsein, Durchhaltewillen und Gewissheit, dass man das Rechte und Richtige tut. Menschen wie Karl und Wenche Hafen, die sich vorbehaltlos für ein friedliches Zusammenleben, achtsamen Umgang und eine „bessere“ Welt einsetzten, verdienen Achtung und Respekt!“

 

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Die Ehrenpräsidentin und ehemalige Geschäftsführerin der IGFM Schweiz, Monique Schlegel, hat das Wirken von Karl Hafen über 30 Jahre lang verfolgen können und konnte in ihrer Laudatio auch interessante, und bisher unbekannte Erlebnisse aus den frühen Jahren der IGFM-Bewegung berichten, ja sogar aus der Kindheit und Jugend von Karl Hafen: „Ein politisches Ereignis, welches viele Menschen nachhaltig geprägt hat, war der Mauerbau in Berlin im Jahre 1961. Da war Karl noch ein Schüler und durfte bis spät abends vor dem Fernseher sitzen, um die Entwicklung zu verfolgen. Er war damals zehn Jahre alt und bereits fähig, die Lage der Menschen, die in der Bernauer Strasse aus den Fenstern sprangen oder versuchten, über die noch wenige Dezimeter hohen Mauern in die Freiheit zu gelangen, zu verstehen. Und seither ist ihm das Thema MENSCHENRECHTE nicht mehr fremd! 1968, als die Russen in die Tschechoslowakei eingefallen sind, hat Karl bereits als Gymnasiast vor der Russischen Botschaft auf der andern Seite des Rheins – angeführt vom Religionslehrer – demonstriert! Für die Teilnahme an den Demonstrationen wurden die Schüler sogar von der Schule freigestellt.“

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Karl Hafen enthüllte in seiner Dankesrede noch weitere interessante Erlebnisse, so ist seine Schilderung des Einstellungsgesprächs bei der IGFM im Jahre 1978 eine wunderbares Stück Zeitgeschichte, das unbedingt nach einer Veröffentlichung schreit: „Für mich war es ein Glücksfall, als ich im Mai 1978 zum Vorstellungsgespräch zur Gesellschaft für Menschenrechte eingeladen wurde. Es war wenige Tage vor dem Staatsbesuch des sowjetischen Außenministers Gromyko in Bonn und die damals gerade mal drei Mitarbeiter – IGFM-Gründer Iwan Agrusow, seine Sekretärin und eine Mitarbeiterin für den Bereich Sowjetunion – waren damit beschäftigt, eine große Demonstration vorzubereiten. Niemand nahm mich tatsächlich zur Kenntnis, und so ließ ich mich zum Packen von Flugblättern einsetzen, bis ich dann doch am Nachmittag etwas unruhig wurde und höflich nachfrug, ob es denn doch noch zu einem Gespräch kommen werde. Herr Agrusow entschuldigte sich, er habe nun leider überhaupt keine Zeit mehr, weil er die Pakete zur Post bringen müsse, aber wenn ich ihn dorthin begleiten wolle. Ja, das war mein Einstellungsgespräch zwischen Tür und Angel. Und dann kam die Frage, wann ich denn anfangen könne. Zögerlich gab ich meine Vorstellung preis: Ich habe eine Freundin in Norwegen, die ich gerne nach Abschluss des Studiums besuchen wolle, also so September wäre mein Vorschlag. – Ich hatte sie zuletzt ein halbes Jahr zuvor gesehen. – Die unerwartete Antwort: „Das ist mir zu spät. Wann können Sie frühestens?“ Es ging immerhin um einen Arbeitsplatz. Meine Antwort: Letzte Prüfung habe ich am 19. Juli.“ Reaktion: „O.K. Sie fangen am 20. Juli an.“ Das war nicht nur eine Episode, sondern das war die harte IGFM-Realität: Der Verein zuerst, dann die Familie. Und manches Mal war es eine harte Prüfung für uns. Wie Sie sehen, haben wir zueinander gestanden und es zusammen durchgestanden und wir tun es heute noch.“

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7. Dezember 2018

Hanspeter Hartmann

Allgemein, IGFM Menschenrechtspreis

Schweizerischer Menschenrechtspreis 2018

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Die IGFM—Sektion Schweiz verleiht den Schweizerischen Menschenrechtspreis  2018 an das Ehepaar Karl und Wenche Hafen, Deutschland.

In Anerkennung des jahrzentelangen Einsatzes für die weltweite IGFM-Bewegung, verleiht die IGFM Schweiz den Schweizerischen Menschenrechtspreis 2018 an den langjährigen Geschäftsführer der IGFM Deutschland, Herr Karl Hafen, und seine Ehefrau Wenche, die ihm während all dieser Jahre treu zur Seite gestanden ist. Die IGFM-Bewegung mit ihren fast 30 weltweiten Sektionen würde ohne die immense Arbeit von Herrn Karl Hafen heute nicht existieren. Aus diesem Grund hat das Ehepaar Hafen es verdient mit unserem Preis geehrt zu werden, auch wenn wir uns an und für sich an den Grundsatz halten, dass der Preis an Personen ausserhalb der eignen Organisation verliehen werden soll. Das Ehepaar Hafen hat es aber mehr als verdient für ihr Lebenswerk geehrt zu werden.

Das Ehepaar Hafen hat während mehr als 4 Jahrzehnten für die internationale IGFM-Bewegung gelebt.

Die wichtigsten Informationen in Kürze: Herr Hafen wurde im Jahre 1951 geboren. Mit seiner Ehefrau Wenche hat er einen Sohn. Herr Hafen studierte Architektur und Sozialarbeit. Er ist seit 1978 Mitglied und Mitarbeiter der IGFM in Deutschland,  und war 1990 bis 2012 ehrenamtlicher Schatzmeister des Internationalen Rates der IGFM und von 1991  bis 1994 Schatzmeister der deutschen Sektion, sowie von 1994 bis 2015 Geschäftsführender Vorsitzender der deutschen Sektion der IGFM.

Seit 2008 ist er ehrenamtlicher Geschäftsführer des Kuratoriums der Stephanus-Stiftung für verfolgte Christen.

Im März 2015 ist Karl Hafen als Geschäftsführer aus dem Vorstand der IGFM ausgeschieden. Er setzt sich aber auch heute noch unermüdlich für die IGFM Deutschland ein.

Herr Hafen erhielt in seinem Leben folgende Auszeichnungen: 2002 die Bundesverdienstmedaille und 2009 das Bundesverdienstkreuz am Bande.

10. August 2018

Hanspeter Hartmann

IGFM Menschenrechtspreis