Bitte unterstützen Sie unsere Arbeit für die Menschenrechte.
Die IGFM lebt von ehrenamtlichem Engagement – und von Spenden. Unsere Arbeit für Menschenrechte und unsere Hilfe für Opfer von Gewalt, politisch motivierter Haft, Folter und Extremismus ist ohne finanzielle Unterstützung unmöglich. Bitte helfen Sie mit!
Gemeinnützigkeit & Zuwendungsbestätigung
Die Internationale Gesellschaft für Menschenrechte ist vom Finanzamt Frankfurt als gemeinnützigen und mildtätigen Zwecken dienend anerkannt. Für Spenden über 50 Franken erhalten Sie automatisch eine Zuwendungsbestätigung zum Beginn des neuen Jahres (auf Wunsch auch früher), die Sie steuerlich geltend machen können. Für Spenden unter 50 Franken reicht dem Finanzamt der Einzahlungsbeleg als Nachweis. Selbstverständlich erhalten Sie auf Ihren Wunsch hin auch dafür eine Zuwendungsbestätigung.
Einzelspende
Wenn Sie unsere Arbeit unterstützen möchten, freuen wir uns, wenn Sie eine Spende auf das IGFM Spendenkonto überweisen oder uns online eine Einzugsermächtigung erteilen. Auf Wunsch schicken wir Ihnen auch gerne Zahlscheine per Post zu. Sie erreichen uns unter:
Internationale Gesellschaft für Menschenrechte (IGFM) e.V.
Spendenkonto
Einzugsermächtigung
Sie helfen uns sehr, wenn Sie durch eine Einzugsermächtigung unsere Arbeit planbarer machen. Denn durch eine Einzugsermächtigung wissen wir, welche Mittel wir sicher zur Verfügung haben. Eine Einzugsermächtigung hilft, unsere Buchhaltung schlank und effizient zu halten.
Eine Einzugsermächtigung können Sie hier online ausfüllen. Falls Sie möchten, können Sie sie auch im pdf-Format oder als Word Dokument öffnen, ausdrucken und uns per Post schicken oder faxen. Natürlich schicken wir Ihnen das Formular auch gerne per Post zu. Ihre Einzugsermächtigung können Sie jederzeit kündigen oder ändern.
Dauerauftrag
Die dauerhafte Förderung für unsere Menschenrechtsarbeit und für unsere humanitären Projekte ist eine große Hilfe. Auch kleine Beträge helfen. Daueraufträge können Sie bei Ihrer Bank einrichten.
Hilfe für ein konkretes Projekt der IGFM
Wenn Sie festlegen möchten, für welches Projekt oder für welche Arbeit Ihre Spende eingesetzt werden soll, dann nennen Sie uns einen Verwendungszweck. Ihre Spende kommt dann ausschließlich diesem einen Zweck zugute. Eine Auswahl unserer Projekte finden Sie in der Rubrik Projektauswahl und in den Mitteilungen für Freunde und Förderer, die wir Ihnen gerne per Post zuschicken. Wenn Sie keinen Verwendungszweck angeben möchten, verwenden wir Ihre Spende dort, wo sie am dringendsten gebraucht wird.
Spenden schenken lassen
Sie feiern einen Geburtstag, ein Jubiläum oder einen anderen frohen Anlass? Bitten Sie doch einfach anstelle von Geschenken um Spenden für ein IGFM Projekt oder allgemein für die Arbeit der IGFM. Gerne schicken wir Ihnen Vorschläge für Ihre persönliche Spendenaktion. Auf Wunsch schicken wir Ihnen die Zuwendungsbestätigung der Spender als Anlage für Ihr Dankschreiben oder wir danken in Ihrem Auftrag.
Spenden statt Kränze
Es gibt in Ihrer Familie einen Trauerfall? Vielleicht wäre es im Sinne Ihres Angehörigen, wenn das Geld statt für Kränze für einen guten Zweck eingesetzt würde?
Testament & Erbschaft
Sie können auch über den Tod hinaus Gutes tun, indem Sie die IGFM in Ihrem Testament berücksichtigen. Große aber auch kleinere Projekte der IGFM sind zum Teil erst durch Vermächtnisse ermöglicht worden. Selbstverständlich können Sie in Ihrem Testament auch einen oder mehrere Verwendungszwecke festlegen. Wir beraten Sie gern, rechtsverbindliche Auskünfte gibt Ihnen aber nur Ihr Notar oder Anwalt.
Ihr Ansprechpartner rund um Spenden
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Internationale Gesellschaft für Menschenrechte (IGFM)
eMail: info@igfm.ch