Der Vorstand der Internationalen Gesellschaft für Menschenrechte – Sektion Schweiz – verleiht erneut einen mit CHF 2‘000.00 dotierten Sonderpreis des Schweizerischen Menschenrechtspreises. Der diesjährige Preisträger ist der Verein KIRIAT YEARIM, der insbesondere in Israel ein schweizerisches Kinderdorf betreibt.
Der Vereinszweck von KIRIAT YEARIM basiert auf drei Säulen, wobei jede einzelne davon sich in der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte der Vereinten Nationen (AEMR) wiederfindet, so dass der Verein KIRIAT YEARIM des Schweizerischen Menschenrechtspreises besonders würdig ist.
Die erste Säule ist das Betreiben eines schweizerischen Kinderdorfes in der Nähe von Jerusalem wo sozial benachteiligte Kinder und Jugendliche ihre schulischen Defizite aufholen können. Nebst Artikel 26 der AEMR, welcher die Bildung erwähnt, denken wir bei diesem Projekt auch an Artikel 25, der jedem das Recht auf einen würdigen Lebensstandard gewährt.
Die zweite Säule sind Bildungsprojekte für die israelisch-arabische Bevölkerung. Bei diesen Projekten kümmert sich KIRIAT YEARIM ganz besonders der Umsetzung des Artikels 26 der AEMR, welcher das Recht auf Bildung verankert.
Die dritte Säule der Arbeit von KIRIAT YEARIM befasst sich mit Dialog– und Integrationsprojekten, welche den Austausch zwischen der jüdischen und der israelisch-arabischen Bevölkerung zum Ziel haben. Hier widerspiegelt sich ganz besonders Artikel 2 der AEMR, der festhält: „Jeder hat Anspruch auf alle in dieser Erklärung verkündeten Rechte und Freiheiten, ohne irgendeinen Unterschied, etwa nach Rasse, Hautfarbe, Geschlecht, Sprache, Religion, politischer oder sonstiger Anschauung, nationaler oder sozialer Herkunft, Vermögen, Geburt oder sonstigem Stand.“ Genau dieses Ziel wird mit solchen Dialog– und Integrationsprojekten angestrebt.