An die Ambassade de Turquie, Lombachweg 33, 3006 Bern
Entwicklung der Menschenrechte in der Türkei
ehr geehrter Herr Botschafter,
Wir erlauben uns, voller Sorge um die Menschenrechts-Situation in der Türkei an Sie zu gelangen.
Als Folge des Militärputsches wurden über 6000 Personen verhaftet und mit dem Hinweis, es werde jetzt „gesäubert“, weggebracht. Darunter sind wohl auch viele Un-schuldige, die gar nicht wussten, dass sie mit einem Putsch in Verbindung gebracht werden und 2700 Richter. Die dritte Gewalt in einer Demokratie sollte frei sein, ihre Urteile zu fällen und darf nicht von der Staatsgewalt gezwungen werden, so zu richten, wie es dem Präsidenten gefällt.
Wir möchten Sie bitten, Ihren Präsidenten und seine Mitarbeiter darauf hinzuweisen, dass die Türkei als Mitglied der Vereinten Nationen die UNO-Menschenrechtserklä-rung vom 10. Dezember 1948 unterzeichnet hat und damit auch verpflichtet ist, ge-mäss den Völkerrecht zu handeln. Massenverhaftungen wie wir sie jetzt erleben, ent-sprechen nicht dieser Menschenrechts-Erklärung und sind willkürliche Racheakte.
Die Internationale Gesellschaft für Menschenrechte, Sektion Schweiz, ist überzeugt, dass sich auch in diesem Falle eine dem Recht angemessene Lösung finden lässt, und wir danken Ihnen, sehr geehrter Herr Botschafter, für Ihre Bemühungen in dieser Sache zum voraus bestens.
Mit vorzüglicher Hochachtung
INTERNATIONALE GESELLSCHAFT
FÜR MENSCHENRECHTE IGFM
Sektion Schweiz
Der Präsident: Die Geschäftsführerin:
Hanspeter Hartmann Monique Schlegel
Entwicklung der Menschenrechte in der Türkei
Sehr geehrter Herr Botschafter,
Wir erlauben uns, voller Sorge um die Menschenrechts-Situation in der Türkei an Sie zu gelangen.
Als Folge des Militärputsches wurden über 6000 Personen verhaftet und mit dem Hinweis, es werde jetzt „gesäubert“, weggebracht. Darunter sind wohl auch viele Un-schuldige, die gar nicht wussten, dass sie mit einem Putsch in Verbindung gebracht werden und 2700 Richter. Die dritte Gewalt in einer Demokratie sollte frei sein, ihre Urteile zu fällen und darf nicht von der Staatsgewalt gezwungen werden, so zu richten, wie es dem Präsidenten gefällt.
Wir möchten Sie bitten, Ihren Präsidenten und seine Mitarbeiter darauf hinzuweisen, dass die Türkei als Mitglied der Vereinten Nationen die UNO-Menschenrechtserklä-rung vom 10. Dezember 1948 unterzeichnet hat und damit auch verpflichtet ist, ge-mäss den Völkerrecht zu handeln. Massenverhaftungen wie wir sie jetzt erleben, ent-sprechen nicht dieser Menschenrechts-Erklärung und sind willkürliche Racheakte.
Die Internationale Gesellschaft für Menschenrechte, Sektion Schweiz, ist überzeugt, dass sich auch in diesem Falle eine dem Recht angemessene Lösung finden lässt, und wir danken Ihnen, sehr geehrter Herr Botschafter, für Ihre Bemühungen in dieser Sache zum voraus bestens.
Mit vorzüglicher Hochachtung
INTERNATIONALE GESELLSCHAFT
FÜR MENSCHENRECHTE IGFM
Sektion Schweiz
Der Präsident: Die Geschäftsführerin:
Hanspeter Hartmann Monique Schlegel