Menschenrechte

Menschenrechte sind unviversal. Unter der Universalität der Menschenrechte versteht man die Auffassung, dass die Menschenrechte unabhängig von Kultur oder Geschichte für alle Menschen gleichermaßen gültige Rechte sind.

Diese Rechte sind unveräußerlich, folgen aus dem Naturrecht und gründen sich daher auf die Würde und die Autonomie des Menschen. Sie sollen das Individuum vor staatlicher Gewalt schützen.

In einer abgeschwächten Form des Universalismus wird ein sekundärer Einfluss von Kultur auf die Bildung von Menschenrechten akzeptiert. Die “Allgemeine Erklärung der Menschenrechte” der Vereinten Nationen von 1948 wird als eine erste umfassende Verankerung der Universalität der Menschenrechte im internationalen Rechtssystem gesehen. Sie enthält Werte, die allen Kulturen gemein sind, und ist damit nicht nur speziell auf die westliche Kultur zugeschnitten.

Zur Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte

Zu den Menschenrechtsabkommen, Verträgen und Konventionen

Was sind Menschenrechte?

Was sind eigentlich Menschenrechte? Was sind Grundrechte? Was Bürgerrechte oder Menschenrechte der zweiten Generation? Was Individualrechte oder Menschenrechtsinstrumente? Im Glossar finden Sie prägnante Erklärungen zu diesen und zahlreichen anderen Begriffen.

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20. Januar 2015